Jürgen Frühling
Förderung des Imker-Nachwuchses
Imkerinnen und Imker aus Niedersachsen können einen Antrag auf Förderung der Neueinrichtung von Bienenständen stellen.
Anträge auf Zuschüsse müssen mit den entsprechenden Belegen und Rechnungen, die aus dem Jahre 2020 datieren, bis zum 30. September 2020 dem Landesverband vorgelegt werden. Zur Antragstellung ist in der Geschäftsstelle des Landesverbandes bzw. bei den Kreis-/Imkervereinen ein Vordruck erhältlich. Anträge, die verspätet eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Zuschusses ist die Anzahl der erworbenen Bienenvölker, wobei die Aufwendungen der Imkerin/des Imkers mit bis zu 50,- EURO je erworbenem Bienenvolk bezuschusst werden können. Dem Antrag sind deshalb neben den Belegen über Beutenmaterial auch Belege über die Anzahl der erworbenen Bienenvölker im Original beizufügen. Die Angaben auf den Belegen müssen vollständig sein. Neben Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer sind das Datum, eine genaue Bezeichnung der Ware und der Preis anzugeben.
Im Rahmen des Antragsverfahrens muss die Imkerin/der Imker bestätigen, dass nach Erhalt der Zuwendung die Bienenhaltung über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren betrieben wird. Förderfähig sind nur Bestände von mindestens 2 bis höchstens 9 Völkern. Imkerinnen/Imker, die eine derartige Förderung in Anspruch nehmen, müssen an einem bie-nenkundlichen Grundkurs teilnehmen. Eine Bescheinigung über den erfolgreichen Lehr-gangsbesuch ist dem Antrag beizulegen, bzw. im Fall eines kurzfristig nicht vorhandenen Lehrgangsangebotes mit einer höchstens einjährigen Nachholfrist unaufgefordert nach-zureichen. Falls die Lehrgangsbescheinigung innerhalb dieser Frist nicht nachgereicht wird, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
Alle Anträge sind mit der Bankverbindung zu versehen.
Jürgen Frühling
Vorsitzender