Udo Kellner
Honigobleutetagung des LV Hannoverscher Imker e.V. am 03.11.2018 im LAVES Institut für Bienenkunde Celle
Pünktlich um 10 Uhr konnte Jürgen Frühling, Vorsitzender des LV, 47 Teilnehmer der Schulungsveranstaltung begrüßen. In seiner Laudatio ging er auf die Wichtigkeit der Arbeit der Honigobleute in den Gliederungen ein und verwies auf die hervorragende Arbeit der Teilnehmer. Jenes spiegelt sich auch in der hohen Vermarktung des Hannoverschen Honigs im D.I.B.-Glas wieder. Er verwies auch auf die Vorbildfunktion der Ehrenamtlichen in den Gremien des Landesverbandes.
Hausherr Prof. Dr. von der Ohe verwies in seiner Begrüßung auf die Wichtigkeit der Schulung. Änderungen und neue Erkenntnisse werden über die Honigobleute in die Imkervereine getragen. Nur so können sie auch dort umgesetzt werden.
Honigobmann des Landesverbandes Udo Kellner bedankte sich bei den Honigobleuten für ihre erbrachte Arbeit. Gerade die Probenziehung für den D.I.B. ist oft ein Problem. Er stellte noch einmal den Schulungsablauf vor und übergab dann an den 1. Referenten Dr. Hannes Beims mit dem Thema: „Trachtbörse – Imker sucht Bauer – Bauer sucht Imker“. In mehreren schon durchgeführten Workshops stellte er das sich im Aufbau befindliche Unterfangen vor. Ziel wird sein, der Bauer stellt seine zu bestäubenden Flächen im Internet vor und der Imker stellt dort seine Bestäubungsbienen ebenfalls vor. So wir eine gute Partnerschaft entstehen und beiden geholfen.
Danach kam Cord-Henry Lankenau in seinem Part „Steuergesetzgebung“ zu Wort. Er unterteilte in Honigimker mit bis zu 30 Völkern und Nebenerwerbsimkern mit bis zu 70 Völkern. Auch Hobbyimker können bei Verkauf Rechnungen mit Mehrwertsteuer (Mwst.) ausstellen. Die Mwst. beträgt für die imkerliche Urproduktion 10,7 %. Die Steuernummer auf der Rechnung ist die vom Finanzamt ausgegebene Steuernummer. Wird die Urproduktion veredelt, fällt die höhere Steuernummer an. Kleinere Zukäufe fallen demnach auch unter die Freigrenze.
Danach stellte Honigobmann Udo Kellner die Ergebnisse der Honigmarktkontrolle 2017 vor. Von den 100 zu ziehenden Proben wurden 94 gezogen. 8 Imker hatten keine Ware. Von den 86 vorhandenen Honigen wurden 22 beanstandet. Erstmals wurde auch eine falsche Deckeleinlage als Fehler bewertet, der zum Ausschluss führte. Allein 9 solcher beanstandeten Deckeleinlagen führten zu Beanstandungen im Ergebnis. Weitere Fehler waren 4 mal falsche Sortenbezeichnung, 7 mal ein zu hoher Wassergehalt und 2 mal Gärung.
Er verwies auf die Wichtigkeit der Schulung, denn viele Beanstandungen sind vermeidbar. In Zukunft wird der LV aus Datenschutzgründen nur noch die Endauswertung vom D.I.B. bekommen.
Nach der Mittagspause konnte dann Prof. Dr. von der Ohe über die Honigverordnung – Warenzeichensatzung des D.I.B. und Sortenbezeichnungen nach den Leitsätzen für Honig referieren. Die humorvolle Weitergabe seines Wissens konnte auch der Honigobmann nicht bremsen. Bis 16.45 Uhr stellte er sein Wissen den Teilnehmern vor und bis um 17.30 Uhr waren die letzten Diskussionsteilnehmer noch aktiv.
Udo Kellner schloss dann die Veranstaltung und dankte den Referenten und dem Team des Bieneninstitutes für die Gastfreundschaft.
Udo Kellner