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Der Landesverband

Tagung der Obleute für Bienengesundheit und PSM-Behandlungsschäden

Im LAVES – Institut für Bienenkunde Celle fand die Tagung der Obleute für Bienengesundheit und PSM-Behandlungsschäden Ende Oktober 2017 statt. Neben den Obleuten konnten Jürgen Frühling und Dr. Reinhold Hergemöller auch die Schulungsredner des Landesverbandes begrüßen.

Hilger Jagau aus dem Landkreis Wolfenbüttel referierte über die Faulbrutfeuerwehr. Sie setzt sich aus Imkerinnen und Imkern aus den umliegenden Vereinen des Landkreises Wolfenbüttel und darüber hinaus zusammen. Ziel ist es, gemeinsam die Amerikanische Faulbrut zu bekämpfen. Es wird ehrenamtlich für die Seuchenbekämpfung gearbeitet. Das Team setzt sich aus erfahrenen Praktikern und Jungimkern zusammen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei das „GesundheitsMobil“ BiGeMo, das der Zukunftsfond Asse finanzierte. Weitere Sponsoren sorgten für die vollständige Ausstattung des BiGeMo mit Gasbrennern, Dampfwachsschmelzern u.a. Durch entsprechende Schlagkraft und schnelle Reaktion ist eine effektive Seuchenbekämpfung möglich. Hilger Jagau war mit dem BiGeMo angereist und zeigte den begeisterten Obleuten die vorhandene Technik.

Zukünftig soll das Mobil auch für die Weiterbildung eingesetzt werden. Das soll dazu führen, die eigene Vorsorge in den Vereinen und Imkereien auch im Hinblick auf die Ausstattung zu intensivieren. Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Imkereien, Imkervereinen und Veterinärämtern verbessert sich so. Das Überleben der Bienenvölker im Seuchenfalt  steht im Vordergrund.

Dr. Reinhold Hergemöller berichtete in seinem Vortrag über Erfahrungen bei der Zusammenarbeit zwischen Obleuten, Imkern und der Behörde aus der Region Hannover. Die Beseitigung eines Bienenstandes hatte dort für Aufsehen gesorgt. Der Imker bekam daraufhin als Entschädigung vom Veterinäramt eine größere Summe gezahlt.

Dr. Werner von der Ohe stellte die Projekte der vergangenen Jahre: „Bienenvölker als Umweltindikatoren“ und „Umweltmonitoring mit Bienenvölkern“ vor.

Pflanzenschutzmittel sind sehr selten im Honig nachzuweisen. Dies ist auch wenig überraschend, weil die meisten Nektar- und Honigtauliefernden Pflanzen nicht den Kulturpflanzen zuzuordnen sind. Seit einigen Jahren werden allerdings bedauerlicherweise in Rapshonigen, wenn auch in sehr geringen Mengen, Rückstände von Fungiziden und Insektiziden nachgewiesen. Die entsprechenden Pflanzenschutzmittel sind nicht bienengefährlich und dürfen in die Blüte gespritzt werden. Bioimkereibetriebe haben das gleiche Problem, wie konventionelle Betriebe, wenn sie gezielt die Rapstracht nutzen oder ihre Bienenvölker in für Bienen noch erreichbarer Entfernung (ca. 5km) von attraktiven Rapsfeldern aufstellen. Glyphosat fand man in Honigen mit Kornblumenanteil. Kornblumen wachsen und blühen in Getreidefeldern. Der Einsatz von Glyphosat zur Abreifeverbesserung (Sikkation) führt dann zum Nachweis des Wirkstoffes im Kornblumenhonig.

Rückstandshöchstmengen sind über EG(VO)396/2005 geregelt. Nur bei wenigen Wirkstoffen sind neben den entsprechenden Feldfrüchten auch spezifische Höchstmengen für Honig festgelegt. Daher gelten für die meisten Substanzen bei Honig immer die allerniedgrigsten Grenzwerte. Nur für einige wenige Wirkstoffe, die z. B. in der Rapsblüte Anwendung finden, sind spezifische Rückstandshöchstmengengrenzwerte festgelegt (z. B. Thiacloprid mit 0,2mg/kg, Azoxystrobin 0,5mg/kg, Boscalid 0,05mg/kg. Selbst diese Höchstmengen liegen noch weit unter denen für die jeweiligen Feldfrüchte und sind aus toxikologischer Sicht absolut unbedenklich. Hier lohnt sich der Vergleich mit anderen Feldfrüchten und den für diese festgelegten Höchstmengen jeweils in mg/kg. Thiacloprid: Erdbeeren 1,0, rukola 2,0; Azoxystrobin: Erdbeeren 10,0, Hafer 1,5; Glyphosat: Weizen 10,0,Hafer 20,0. Gleichwohl ist ein Honig, bei dem sein Grenzwert überschritten wird, nicht mehr verkehrsfähig.

Zahlreiche Untersuchungen von Honigen im Rahmen eines Forschungsprojektes des LAVES – Institut für Bienenkunde Celle belegen ebenfalls, das Honig wahrscheinlich insbesondere wegen seiner chemisch-physikalischen hydrophilen (=wasserliebend, aber fettabstoßend) Eigenschaften eher selten und wenn nur geringfügig belastet ist.

Ganz anders sind die Rückstandswerte beim lipophilen (fettliebenden) Pollen und Bienenbrot. Sowohl die hunderte von Untersuchungen im Rahmen des Bienenmonitorings wie auch das oben erwähnte Projekt des Bieneninstituts Celle belegen, dass sehr viele Pollenproben mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet sind. Die meisten belasteten Proben sind zu verzeichnen, wenn die Bienen an landwirtschaftlichen Kulturen Pollen sammeln. Der direkte Zusammenhang zwischen im Pollen gefundenen Pflanzenschutzmitteln und den Kulturen sowie den für diese Kulturen vorgesehenen Pflanzenschutzmittelprodukten ist offen sichtlich. Zwar sind die Belastungen insgesamt relativ niedrig, gleichwohl treten pro Probe häufig Mehrfachbelastungen auf. Je nach Untersuchungsjahr waren zwischen 70% und über 90% der Pollenproben belastet.

Pollen ist im Lebensmittelbereich nicht wie Honig speziell geregelt und wird meistens als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft. Zahlreiche Verordnungen wie z. B. die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und Lebensmittelinformationsverordnung gelten für Pollen genauso wie für Honig. Dies trifft auch auf die Rückstandshöchstmengenverordnung EG(VO)396/2005 zu. Über diese Verordnung sind Honig, Gelee Royale und Pollen gleich gestellt. Die maximalen zulässigen Höchstwerte für Thiacloprid mit 0,2mg/kg und Boscalid mit 0,5mg/kg gelten somit auch für Pollen. Für die meisten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind allerdings keine besonderen Höchstmengen festgelegt, sondern es gelten allgemein relativ niedrige Werte (je nach Wirkstoff 0,01, 0,02 bzw 0,05mg/kg).

Bei den im Rahmen der oben genannten Projekte untersuchten Pollenproben wurden vereinzelt sogar die hohen Grenzwerte für Thiacloprid und Boscalid überschritten. Die niedrigen Grenzwerte der zahlreichen anderen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wurden bei vielen Pollenproben überschritten. Sofern ein Grenzwert überschritten ist, ist der Pollen nicht mehr verkehrsfähig.

Im letzten Vortrag der mit rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchten Veranstaltung referierte Dr. Jens Radtke vom Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf seine Betriebsweise. Diese ist ebenso wie die Celler Betriebsweise auf die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Bienenvölker unter besonderer Berücksichtigung der Varroamilbe ausgerichtet. Allerdings ist die Herangehensweise völlig anders. Im Vordergrund steht nämlich die ein- oder sogar zweimalige komplette Entnahme der verdeckelten Brut aus den Völkern. Aus dieser Brut werden kompakte Ableger gebildet, die mit geringem Aufwand zu leistungsstarken Jungvölkern für das nächste Jahr entwickelt werden. Da sich die Ableger selbst eine Königin heranziehen oder mit einer verdeckelten Weiselzelle bzw. unbegatteten Königin versehen werden, besitzen sie drei Wochen nach ihrer Bildung keine oder sehr wenig verdeckelte Brut und die Behandlung mit organischen Säuren ist möglich. Alternativ wird einem Teil der Ableger die erste verdeckelte Brut der jungen Königin zwei Mal im Abstand von 10 Tagen entnommen, um sie anschließend mit den Muttervölkern zurück zu vereinigen. So lassen sich starke Völker für späte Trachten aufbauen. Die Völker selbst waren ja durch die Brutentnahme und das regelmäßige Ausschneiden der verdeckelten Drohnenbrut weitgehend von den Milben befreit worden. Anhand detaillierter Untersuchungen konnte Dr. Radtke nachweisen, dass so medikamentöse Behandlungen der Völker unterbleiben können und sie dennoch leistungsfähig bleiben. Obwohl Dr. Radtke seine Betriebsweise publiziert, bot der Vortrag zahlreiche Anregungen für die imkerliche Praxis.    LV.

 

Foto: Christoph Schmieta

Von links nach rechts: Jürgen Frühling, Dr. Werner von der Ohe, Renate Schulz-Sandhof, Dr. Reinhold Hergemöller, Dr. Jens Radtke, Hilger Jagau;

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