Der Landesverband
Rundschreiben Februar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Imkerinnen und Imker,
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 16. Dezember 2020 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung und anschließenden Aussaat von Zuckerrübensaatgut mit dem Wirkstoff Thiamethoxam vom 01. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt.
Die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Cruiser 600 FS zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut ist für Niedersachsen auf einer Fläche von 34.700 Hektar ausschließlich für Hotspots in den Vertragsgebieten der in der Zulassung angegebenen Zuckerfabriken erteilt.
Der Landesverband Hannoverscher Imker e.V. setzt sich für eine Stärkung des Bienen- und Produktschutzes ein, der durch die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nicht gefährdet werden darf und nimmt daher wie folgt Stellung:
Schon unter der Rot-Grünen Vorgängerregierung gab es eine Notfallzulassung im Kartoffelanbau. Die Einwände der Lebensmittelvermarkter, die die behandelten Kartoffeln nicht abnehmen wollten, haben dazu geführt, dass die Behandlung nicht stattgefunden hat.
Auch in diesem Fall kann die Zucker verarbeitende Lebensmittelindustrie die Annahme von Zucker aus den behandelten Zuckerrüben verweigern und damit die Notfallzulassung wirkungslos werden lassen.
In der Allgemeinverfügung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über Risikominderungsmaßnahmen wird die Nordzucker AG verpflichtet, die zuständigen Bienensachverständigen oder regionalen Imkerverbände in den betroffenen Regionen über den Zeitraum der Aussaat des Zuckerrübensaatgutes vorab schriftlich zu informieren. Damit wird den Imkern allerdings nicht die Lage der Flächen bekanntgegeben, die mit dem behandelten Zuckerrübensaatgut bestellt werden. Diese müssen aber dem Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer gemeldet werden und sind demzufolge dort auch bekannt.
In der Zielkultur muss auch die Entfernung von Beikräutern und Unkräutern im Anbaujahr gewährleistet sein.
Wir empfehlen, Verstöße beim Pflanzenschutzamt (Dr. Stefan Krüssel, Telefon: (0511) 4005-2166) oder dem Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Koordinator Eilert Ohlenbusch, Telefon: (0441) 801-770) zu melden.
Wir hoffen, dass es eine einmalige Notfallzulassung war. Im Übrigen verweisen wir auf das Positionspapier des Deutschen Imkerbundes e.V. und lehnen die Notfallzulassung ab. Über die Notfallzulassung haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände und des Deutschen Imkerbundes e.V. im Rahmen einer Videokonferenz ausgetauscht. Ein Vertreter des BML und der Arbeitsgemeinschaft der Bieneninstitute war ebenfalls anwesend.
Anlagen:
- Niedersachsen erhält Notfallzulassung zur Virusbekämpfung von Zuckerrüben vom 17.12.2020
- Allgemeinverfügung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt, vom 29.01.2021
- Positionspapier des D.I.B. PSM
- „Besserer Schutz vor Vergilbung“, agrarzeitung 08. Januar 2021
- „Ringen um Insektenschutz und Tierwohl-Label“, agrarzeitung 08. Januar 2021
Verlinkung Schulungsangebot
Auf unserer Homepage ist unter Schulung-im-Lv ein Button zu finden, der mit einem online-Schulungsangebot von Pia Aumeier verlinkt ist. Der Landesverband möchte interessierten Mitgliedern die Möglichkeit einer virtuellen Schulung anbieten. Wir hoffen aber, dass die Schulungen in naher Zukunft wieder in Präsenz stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Landesverband
Hannoverscher Imker e.V.
gez. Jürgen Frühling
Vorsitzender
f. d. R. Marianne Fritzensmeier
Geschäftsführerin