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Honig & Produkte

Informationen zur Honigverordnung, zum EDH und Vermarktungsservice

Honigverordnung

Die Honigverordnung vom 16.01.2004 enthält neben den Definitionen für Herkunft, Gewinnungsart, Honigarten und Qualitätsparameter zusätzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig. Danach ist künftig auch das Ursprungsland, in dem Honig erzeugt worden ist, auf dem Etikett anzugeben. Außerdem muss das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung stehen.

Echter Deutscher Honig (EDH)

Die Marke „Echter Deutscher Honig“ (EDH) ist seit 1925 eine Marke des Deutschen Imkerbundes e.V. Grund der Einführung war primär die deutliche Abgrenzung und Hervorhebung gegenüber Kunst- und Auslandshonig. Daher unterliegt das Warenzeichen strengen Richtlinien in Form von bundesweit einheitlichen Standards und Qualitätsmerkmalen. Aufwendige Qualitätskontrollen gewährleisten die hochwertige Qualität des Honigs. Sie erkennen die Marke Echter Deutscher Honig am Imkerhonigglas und am grünen Gewährstreifen mit der Kontrollnummer. Weitere Infos finden Sie auch unter Honigvermarktung mit dem Warenzeichen des D.I.B.

Vermarktungsservice

Mit dem Imkerhonigglas des Deutschen Imkerbundes e.V. bieten wir unseren Mitgliedern einen Vermarktungsservice mit Warenzeichen, Werbung und Beratung.
Gewährverschlüsse können mit dem Formular „Bestellformulare für Gewährverschlüsse“ angefordert werden. Sie können Gewährverschluss-Etiketten mit oder ohne Adresseindruck bestellen. Alternativ können Imker:innen ihre Gewährverschlüsse beim Deutschen Imkerbund online bestellen. Folgenden Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

Büro unbesetzt

Vom 06.09. bis 30.09 ist das Büro wegen Urlaub nicht besetzt