Mitteilung zum neuen Tierarzneimittelgesetz
Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Deutschland in Kraft getreten und mit diesem Tag gilt in der Tierhaltungspraxis zudem in allen Mitgliedstaaten der Union auch die Anwendung und Umsetzung der neuen Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO). Das TAMG verweist mehrfach auf die neue EU-Verordnung, so dass künftig beide Regelwerke zusammen herangezogen werden müssen, wenn es um Tierarzneimittel geht.